Ist ein Zahn stark zerstört und eine Versorgung durch ein Inlay nicht mehr möglich, kommt eine Krone zum Einsatz. Sie dient zum Schutz der verbliebenen Zahnsubstanz oder zur kosmetischen Korrektur eines Zahnes.
Der Zahn wird zunächst unter lokaler Betäubung etwas beschliffen. Anschließend wird ein Abdruck genommen, auf dessen Basis im Labor eine entsprechende Krone gefertigt wird. Während dieser Zeit wird der Zahnstumpf mit einem Provisorium geschützt. Die fertige Krone wird dann mit Zahnzement befestigt.
Aus Sicht der Krankenkassen handelt es sich bei Kronen um Zahnersatz, der nur teilweise bezuschusst wird.
Je nach ästhetischen Ansprüchen des Patienten kommen unterschiedliche Kronen-Typen zum Einsatz.